28.05.2021
EXPORTKONTROLLE
NOVELLIERUNG DER EU-DUAL-USE VERORDNUNG
EXPORTKONTROLLE
NOVELLIERUNG DER EU-DUAL-USE VERORDNUNG
Bereits Ende letzten Jahres hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) als zuständige Kontroll- und Genehmigungsbehörde über den Entwurf einer neuen EU-Dual-Use-Verordnung berichtet. Wie das BAFA am 28. Mai 2021 mitteilt, wird die Neufassung voraussichtlich am 11. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und 90 Tage später in Kraft treten.
Die Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter). Dabei handelt es sich um Güter, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen genutzt werden können.
Die neue Verordnung enthält striktere Kontrollvorschriften u.a. für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.
Außenhandelsaktive Unternehmen befinden sich schnell in der Situation ihre Exporte auch aus außenwirtschaftsrechtlicher Sicht bewerten zu müssen. Die Herausforderung liegt darin, je höher der Globalisierungsgrad eines Unternehmens, desto größer das Risiko eines Compliance Verstoßes. Neben dem EU-Exportkontrollrecht lauern auch weitere Exportkontrollvorschriften wie das US-(Re-) Exportkontrollrecht oder ganz neu seit dem 1.12.2020 das Chinesische Exportkontrollrecht.
Dabei gilt: Exportkontrolle ist Chefsache! Aus Compliance Sicht empfiehlt sich hier neben einem Produktcheck (auch bei Technologie- und der Softwaretransfers) ebenso ein Check der einzelnen Prozessschritte bis zum Export. Stellt sich bei der Analyse ein Risiko heraus, ist um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren, die Installation eines Internen Kontrollsystems (englisch: Internal Compliance Program „ICP“) dringend zu empfehlen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und der Erstellung Ihres passgenauen ICP.