Das Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ richtet sich an Erwerbstätige von Unternehmen mit Sitz oder einer selbstständigen Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz fördert bis zum 31.12.2022 die Unternehmen finanziell bei der Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen.
Alle Rahmenbedingungen des Förderprogramms können Sie hier nachlesen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Betriebliche Weiterbildungen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung
- Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter
- Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter z.B. Inhouse-Trainings
Fördermöglichkeiten:
- Bis zu 50 % der Teilnahmegebühr – maximal 1.500 € je Teilnehmenden
- Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 € pro Unternehmen je Kalenderjahr
- Mindestens 100 € Teilnahmegebühr
Die Förderung muss spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Über die Förderung entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Erst nach Bewilligung der Förderung ist eine Anmeldung zulässig.
Kontaktdaten:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Zwischengeschaltete Stelle des ESF
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Servicehotline: 0800 5 888 432 oder
info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Weitere Informationen, sowie das Antragsformular erhalten Sie hier.